Maßnahmen und Regelungen zur Gewährleistung des Unterrichtsbetriebes ab 06.09.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Schulleiterschreiben vom 25.08.2021 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) Maßnahmen und Regelungen zur Gewährleistung des Unterrichtsbetriebes ab 06.09.2021 veröffentlicht.

  1. Schulbesuchspflicht
    Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 gilt die Schulbesuchspflicht wieder. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.
  1. Corona-Schnelltests und Zutritt zur Schule
    Entsprechend des Schulleiterschreibens und der Schul- und Kita-Corona-Verordnung vom 24.08.2021 ist mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 die Fortsetzung der Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und das weitere schulische Personal vorgeschrieben.

    Die Anzahl der wöchentlich durchzuführenden Selbsttests ist abhängig vom Inzidenzwert des Landkreises. Abweichend davon gelten in den ersten beiden Schulwochen geänderte Testzyklen.

    Um unerkannte Infektionen zu entdecken und eine Weiterverbreitung zu verhindern, wird bei einer Inzidenz von unter 10 zweimal pro Woche getestet, bei einer Inzidenz über 10 dreimal wöchentlich. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

    Informationen zur Durchführung von Corona-Schnelltests und die erforderliche Einwilligungserklärung finden Sie im Anhang, Anlage 5.      

    Voraussetzung für die Durchführung der Selbstschnelltests ist die Vorlage der ausgefüllten und von den Sorgeberechtigten unterschriebenen Einwilligungserklärung (Anlage 5) am 06.09.2021.
  1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
    In den ersten beiden Schulwochen muss auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern die Inzidenz über 10 liegt.
    Danach gilt die Regelung, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht zu tragen ist.
  1. Angebot einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, Eltern und Personal
    Die sächsische Impfstrategie – die sich auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Sächsischen Impfkommission sowie der Gesundheitsministerkonferenz stützt – sieht vor, dass sich Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren freiwillig gegen das Coronavirus impfen lassen.   Für die Zwickauer Schulen finden diese Impfungen im Impfzentrum Zwickau statt. Bei dieser Gelegenheit können sich auch Eltern vor Ort impfen lassen.

    Die Impfung erfolgt mit mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna.

    Um den konkreten Impfbedarf pro Schule ermitteln zu können, wird am 06.09.2021 und 07.09.2021 eine anonyme Erfassung der Interessenbekundungen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern an der Schule erfolgen.

    Weitere Informationen zum Angebot einer Schutzimpfung entnehmen Sie bitte den Anlagen im Anhang und dem SMK-Blog: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/08/30/freiwillige-impfangebote-an-sachsens-schulen/

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Anlagen:

Gez. Ralf Ballmann
Schulleiter