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Hausordnung

Für das Käthe-Kollwitz-Gymnasium Zwickau (ab dem SJ 2022/23)

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen im Bereich des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums. Sie basiert auf der Schulordnung des Freistaates Sachsen.

2. Öffnungszeiten

Die Flügeltür des Haupteinganges wird 07:15 Uhr für den Einlass der Schüler[1] und jeweils zum Unterrichtsende geöffnet.

Die Sprechanlage wird von Schülern nur in Ausnahmefällen benutzt.

Der Hintereingang über den Schulhof ist ab 06:30 Uhr geöffnet.

Die Unterrichtsräume werden von aufsichtführenden Lehrern und die Fachunterrichtsräume von den Fachlehrern um 07:15 Uhr geöffnet.

Das Schulgelände ist bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten

Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind der Homepage zu entnehmen.

Sprechzeiten für Schüler sind in den Pausen.

3. Unterrichts- und Pausenzeiten

3.1 reguläre Unterrichtszeiten

Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10)

Sekundarstufe II (Kurse 11 und 12)

1. Block (1. + 2. Std.)

07:30 – 09:00

1. Block (1. + 2. Std.)

07:30 – 09:00

Pause (Frühstück)

09:00 – 09:20

Pause (Frühstück)

09:00 – 09:20

2. Block (3. + 4. Std.)

09:20 – 10:50

2. Block (3. + 4. Std.)

09:20 – 10:50

Pause (Mittag 1)

10:50 – 11:15

Pause (Mittag 1)

10:50 – 11:15

Einzelstunde (5. Std.)

11:15 – 12:00

Einzelstunde (5. Std.)

11:15 – 12:00

Pause (Mittag 2)

12:00 – 12:25

Pause (Mittag 2)

12:00 – 12:25

Einzelstunde (6. Std.)

12:25 – 13:10

3. Block (6. + 7. Std.)

12:25 – 14:00

Pause

13:10 – 13:15

Einzelstunde (7. Std.)

13:15 – 14:00

Die 6. und 7. Stunde kann bei Bedarf auch als Blockstunde organisiert sein. Das Unterrichtsende ist ebenfalls 14.00 Uhr, d.h. die Gesamtdauer beträgt dann 90+5 Minuten.

Pause

14:00 – 14:10

4. Block (8. + 9. Std.)

14:10 – 15:40

3.2 verkürzte Unterrichtszeiten

Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10)

Sekundarstufe II (Kurse 11 und 12)

1. Block (1. + 2. Std.)

07:30 – 08:40

1. Block (1. + 2. Std.)

07:30 – 08:40

Pause (Frühstück)

08:40 – 08:55

Pause (Frühstück)

08:40 – 08:55

2. Block (3. + 4. Std.)

08:55 – 10:05

2. Block (3. + 4. Std.)

08:55 – 10:05

Pause

10:05 – 10:15

Pause

10:05 – 10:15

Einzelstunde (5. Std.)

10:15 – 10:50

Einzelstunde (5. Std.)

10:15 – 10:50

Pause (Mittag 1)

10:50 – 11:10

Pause (Mittag 1)

10:50 – 11:10

Einzelstunde (6. Std.)

11:10 – 11:45

3. Block (6. + 7. Std.)

11:10 – 12:25

Pause

11:45 – 11:50

Einzelstunde (7. Std.)

11:50 – 12:25

Pause (Mittag 2)

12:25 – 12:45

Pause (Mittag 2)

12:25 – 12:45

 

4. Block (8. + 9. Std.)

12:45 – 13:55

4. Unterrichtsräume

Das Betreten der Fachunterrichtsräume (Biologie, Chemie, Informatik, Musik, Physik und Technik) in Abwesenheit eines aufsichtführenden Fachlehrers ist den Schülern untersagt.

Die Klassen- bzw. Fachunterrichtsräume sind stets in einem ordentlichen Zustand zu halten. Der jeweilige Tafeldienst wischt am Ende der Stunde die Tafel feucht ab. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler die Stühle hoch und räumen Tische und Ablagen ab.

Die Lehrer sind dafür verantwortlich, dass die Vertikale gerichtet, das Licht gelöscht sowie Türen und Fenster geschlossen werden.

Eventuelle Schäden in den Zimmern werden durch den Klassenschülersprecher oder den Fachlehrer im Sekretariat oder dem Hausmeister gemeldet.

Das Lüften der Räume in Abwesenheit eines Lehrers darf nur über die Oberlichter erfolgen.

Zusätzlich gelten die jeweiligen Fachraumordnungen.

Den Anordnungen der Lehrer und des technischen Personals ist Folge zu leisten.

5. Unterrichtsablauf

Der Unterricht beginnt und endet regulär mit einem Klingelzeichen, bei Sonderplan entfällt das Klingeln.

Alle Schüler sind zum Vorklingeln an ihrem Platz und bereiten die Arbeitsmaterialien vor. Bei der Begrüßung durch den Lehrer stehen alle Schüler der Sekundarstufe I auf.

Während des Unterrichts befinden sich Handys und andere elektronische Medien im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche.

Ausnahmen von dieser Regelung liegen in der Entscheidung des jeweiligen Fachlehrers.

Für die Schüler der Klassenstufe 5-9 besteht über den Unterricht hinaus auch in den Pausen/Freistunden ein generelles Verbot der Handy-, Smartphone- und Tablet-Nutzung, außer zum Zwecke der Unterrichtsvorbereitung, wenn das Tablet für digitale Aufzeichnungen genutzt wird.

Abgesehen davon, müssen mitgeführte Multimedia-Geräte während des gesamten Aufenthaltes in der Schule im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche aufbewahrt bleiben.

Schüler der Klassenstufe 10 und der Jahrgangsstufe 11/12 können in den Pausen bzw. Freistunden, unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte Anderer, das eigene Handy/Smartphone nutzen.

Bei Zuwiderhandlung kann das Handy/Smartphone eingezogen und im Sekretariat hinterlegt werden. Dazu muss der betroffene Schüler das Gerät selbst ausschalten und in eine mit dem Namen gekennzeichnete Tüte einlegen. Nach Unterrichtsschluss wird das Handy an den Schüler und bei wiederholtem Zuwiderhandeln an die Eltern ausgehändigt. Zusätzlich können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.

Da das Einziehen des Handys/Smartphones bei Zuwiderhandlung der Schüler selbst zu verantworten hat, können im Schadenfall auch keine Haftungsansprüche gegenüber der Schule geltend gemacht werden.

Für die Verhinderung des Schulbesuches gelten folgende Regelungen:

(1) Ist ein Schüler der Orientierungsstufe bzw. der Sekundarstufe I durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung mündlich oder fernmündlich bis 08:00 Uhr durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen.  Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes bzw. eine ärztliche Bescheinigung ist innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.

(2) Ist ein Schüler der Sekundarstufe II durch Krankheit verhindert, ist er mündlich oder fernmündlich bis 08:00 Uhr durch die Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler selbst zu entschuldigen. In jedem Fall ist vom Entschuldigungspflichtigen innerhalb von drei Werktagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

(3) Tritt der Verhinderungsgrund während des Schulbesuches ein, kann der unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen. Dazu muss sich der Schüler beim unterrichtenden Lehrer und im Sekretariat abmelden. Erst danach wird über das weitere Verfahren entschieden.

Befreiungen oder Beurlaubungen sind vorher schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler zu beantragen. Es gilt uneingeschränkt die Schulbesuchsordnung.

6. Schulgebäude/-gelände

Lehrer und Schüler begegnen einander freundlich, rücksichtsvoll und aufmerksam.

Als Ein- bzw. Ausgang ist von allen Schülern während des Unterrichtstages vorrangig die Tür zum Schulhof zu nutzen.

Bei Betreten des Schulgebäudes ist grundsätzlich – ausgenommen aus religiösen Gründen – die Kopfbedeckung abzunehmen. Ausnahmegenehmigungen erteilt der Schulleiter.

Im gesamten Schulgebäude ist das Rennen untersagt.

Jacken und Mäntel sind an den dafür vorgesehenen Garderobenhaken aufzuhängen.

Nach dem Unterrichtsschluss sind Taschen, Beutel u. ä. aus den Unterrichtszimmern zu entfernen.

Während des Unterrichts sind generell das Essen sowie das Kauen von Kaugummi untersagt.

Den Schülern wird empfohlen, an den Hofpausenteilzunehmen. Diese findet statt, sofern keine anderen Informationen vorliegen.

Ein Verlassen des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes in Freistunden und Pausen ist nur Schülern der Sekundarstufe II gestattet.

Das Bestellen von Speisen durch die Schüler bei externen Anbietern und das damit verbundene Anliefern dieser in die Schule ist unzulässig.

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem -gelände ist generell untersagt.

Der Handel und der Konsum von Drogen, Sucht- und Betäubungsmitteln sind verboten. Ebenso untersagt ist der Konsum von Alkohol und Energydrinks im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

Film-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Umfragen sind nur mit Erlaubnis des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport bzw. der Schulleitung gestattet. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler sowie der Lehrer muss vorliegen.

Unser Gymnasium fühlt sich zur Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Daher sind politische und ethische Meinungsäußerungen und -bekundungen, die außerhalb der freiheitlich-demokratischen Prinzipien und Werte stehen, untersagt.

7. Fahrzeuge

Fahrzeuge werden von Berechtigten nur auf den dafür vorgesehenen Flächen geparkt, d.h. Autos auf den Parkflächen im Hof, Mopeds auf den Parkflächen rechts neben den Fahrradständern und Fahrrädern in den Fahrradständern.

Das Abstellen der Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr.

Im Schulhof gilt die STVO.

8. Speiseraum und Imbiss

Die im Speise- und Imbissraum vorhandenen Regale sind für die Ablage von Taschen und Jacken zu nutzen.

Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

Warme Speisen werden grundsätzlich im Speise- und Imbissraum verzehrt.

Während der Mittagspause darf der Speise- und Imbissraum nur von Schülern genutzt werden, die an der Schulspeisung teilnehmen bzw. das Angebot des Imbisses nutzen.

9. Sanitäreinrichtungen

Die Sanitäreinrichtungen sind in einem hygienisch einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand zu halten. Die Türen sind stets zu schließen.

10. Turnhalle

Der Weg zu und von der Dreifelderhalle erfolgt über den Hinterausgang und den Schulhof.

Die Sportstätten werden nur im Beisein der Sportlehrer bzw. verantwortlichen Übungsleiter betreten und benutzt.

Umkleideräume und Sanitäreinrichtungen sind in einem gepflegten Zustand zu erhalten.

Es gilt die Hallenordnung.

11. Anschlagtafeln/Schaukästen

Bekanntmachungen der Schulleitung und des Schülerrates erfolgen über Monitor und Schaukästen im Eingangsbereich. Sonstige Bekanntmachungen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

Die Gestaltung weiterer Schaukästen liegt in Verantwortung der Fachkonferenzen.

12. Fahrstuhl

Der Fahrstuhl steht zum Transport von größeren Lasten sowie für die Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit zur Verfügung.

Schülern ist die Nutzung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis seiner Lehrkraft gestattet.

13. Brandschutz-/Alarmordnung

Ein anhaltender Sirenenton kennzeichnet Feueralarm.

Lehrer und Schüler verlassen unverzüglich das Schulgebäude und sammeln sich auf dem Aschesportplatz (Roter Platz). Weitere Maßnahmen sind der Brandschutz- und Alarmordnung zu entnehmen.

14. Fundsachen

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und ebenfalls dort abzuholen.

Sportsachen können auch im Sportlehrerzimmer abgegeben bzw. abgeholt werden.

15. Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Mit Genehmigung der Schulleitung könne unter Aufsicht der Lehrer der Schule Eltern- sowie Klassenabende sowie Sport- und Kulturveranstaltungen durchgeführt werden.

R. Ballmann
Schulleiter

 

[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wird im weiteren Text der Begriff „Schüler“ stellvertretend für alle Geschlechter verwendet.

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Kontaktdaten

Käthe-Kollwitz-Gymnasium

Lassallestrasse 1, 08058 Zwickau

0375 - 293010
0375 - 293026

sekretariat@kkg-zwickau.de

Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
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