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LRS-Förderung am Käthe-Kollwitz-Gymnasium

„Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer nur ein weiteres Mal versuchen.“  (Thomas A. Edison)

Es gibt nicht die Lese-Rechtschreib-Schwäche, sondern jeder betroffene Schüler hat seine LRS.

Im Umgang mit der LRS-Problematik muss deshalb für Schüler, Lehrer und Eltern ein individueller Weg gefunden werden. Das betrifft zum einen eine gut strukturierte Förderung, zum anderen einen sensiblen Umgang mit diesen Schwierigkeiten. 

Es gilt, den betroffenen Schülerinnen und Schülern Wege zur Selbsthilfe aufzuzeigen und sie zu einem gesunden Selbstwertgefühl zu bringen, dann können sie ihr Leben nach der Schule mit ihrer LRS bewusst in die eigene Hand nehmen.

Am Käthe-Kollwitz-Gymnasium sind die Lehrkräfte für diesen Sachverhalt sensibilisiert.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer des Faches Deutsch und der fremdsprachlichen Fächer informieren sich zu Beginn der Sekundarstufe I über den Lernentwicklungsstand und die bereits durchgeführten LRS-spezifischen Fördermaßnahmen der Schülerinnen und Schüler.

Als Bildungseinrichtung mit ganztägigen Angeboten haben wir die Möglichkeit zur leistungsdifferenzierten Förderung, so zum Beispiel in speziellen Fördergruppen im LR-Training.

LR-Training bedeutet Training kognitiver Lernstrategien, so zum Beispiel

  • Rekonstruieren von Sachverhalten / Texten
  • Memorieren von Fakten
  • Generalisieren von Regeln
  • Erschließen von Bedeutungen
  • Transfer des Gelernten auf Anwendungssituationen
  • Strukturiertes Arbeiten mit Lerntechniken
  • Nutzen von Lernhilfen und Eselsbrücken
  • Bewusstmachen unterschiedlicher Laut-Buchstaben-Zuordnungen
  • Förderung verbal-akustischer Fertigkeiten
  • Das Laute-bilden bewusst demonstrieren
  • Üben des betont langsamen „Dehnsprechens“
  • Üben von Lesestrategien / Leseübungen

LRS und Fremdsprachenwahl

Linguistisch ist es inkorrekt, von „schweren" und „leichten" Sprachen zu reden. Es gibt also nicht „die“ Fremdsprache für Kinder mit LRS.

Die Schwierigkeiten jeder Sprache müssen für sich betrachtet und mit den Stärken und Vorlieben des Kindes in Beziehung gesetzt werden.

Schwierigkeiten Französisch  

  • Rechtschreibung nicht lautgetreu
  • andere Laute als im Deutschen: Mundmotorik und taktiles Empfinden wichtig
  • andere Laut-Buchstaben-Zuordnungen als im Deutschen
  • viele ähnlich klingende Laute: akustische Unterscheidung ist wichtig
  • Akzente, die entsprechend ihrer Richtung einen bestimmten Lautwert wiedergeben
  • Buchstaben, die im Deutschen ungewöhnlich sind, wie Qu, qu, j, …
  • sicheres grammatisches Wissen ist wichtig, da viele Buchstaben nicht gesprochen, aber wegen der grammatischen Zusammenhänge geschrieben werden
  • mündliche Kommunikation (Nachteilsausgleich möglich)
  • Erschließen aus dem Kontext wichtig

Schwierigkeiten Latein  

  • unabdingbare Lernvoraussetzung ist: ein gutes Verständnis für sprachlich-grammatische Zusammenhänge, d.h. für ein sprachliches Beziehungsdenken auf einem relativ hohen abstrakten Niveau (logisches Denken)
  • wenig Redundanz, Buchstabenfolge muss exakt gelesen und gespeichert werden, die Bedeutung einer Textpassage kann sich durch wenige Buchstaben entscheidend verändern, beim Lesen kann kaum auf Kontextinformationen zurückgegriffen werden
  • Schwierigkeiten v.a. für Schülerinnen und Schüler mit visuellen Wahrnehmungsschwächen, da sehr genau gelesen werden muss
  • wenig bzw. keine Kommunikation
  • wenig schreiben, keine Diktate: Vertiefung über diesen Sinneskanal wird zu wenig genutzt
  • kann nicht durch Sprechen, Alltagshandlungen oder beim Schüleraustausch gehört, gesprochen oder geschrieben und somit auf unterschiedliche Weise „eingeschliffen“ werden

Rechtliche Grundlagen

§ 52 SOGYA regelt die Aufgaben des Prüfungsausschusses. Im Punkt 8 wird als Aufgabe explizit ausgewiesen:

Entscheidung über die zugelassenen Hilfsmittel sowie die Art und Weise des Nachteilsausgleichs bei der Durchführung der Prüfung in dem jeweiligen Abiturprüfungsfach und Prüfungsteil bei den in § 22 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 genannten Schülern, die

a) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 SchiVO im Gymnasium integrativ unterrichtet werden,

b) im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX behindert sind oder

c) eine festgestellte Teilleistungsschwäche aufweisen,

legt der Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Schulleiter und unter Berücksichtigung der jeweiligen Beeinträchtigung der Schülerin oder des Schülers Maßnahmen zur Organisation und Gestaltung der Leistungsermittlung fest, ohne die Anforderungen qualitativ zu verändern.

Immer zu Beginn des neuen Schuljahres muss von Seiten der Personensorgeberechtigten der Nachteilsausgleich schriftlich im Rahmen eines formlosen Antrags bei der Schulleitung beantragt werden. Nach Vorlage des Antrags entscheidet die Schulleitung in Absprache mit den unterrichtenden Lehrkräften (Klassenkonferenz) über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs.

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Kommende Termine

25 März
Bernhard Schlink: "Der Vorleser" - Lesung und Gespräch
Aula
25. März 2024 14:15 - 15:40
[Schule im Dialog]
Bernhard Schlink: "Der Vorleser" - Lesung und Gespräch
Datum 25. März 2024 14:15 Uhr - 15:40 Uhr
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Vertretungspläne

Ab dem Schuljahr 2023/24 nutzen wir die App "VpMobil24".

Zur Nutzung sind jedoch spezielle Zugangsdaten notwendig.

Die App kann über die beiden Links heruntergeladen werden.

Kontaktdaten

Käthe-Kollwitz-Gymnasium

Lassallestrasse 1, 08058 Zwickau

0375 - 293010
0375 - 293026

sekretariat@kkg-zwickau.de

Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
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Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
(außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung)