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Prof. Dr. Michael Buback und Elisabeth Buback: Das RAF-Attentat auf Generalbundesanwalt Buback – Erfahrungen der Opferangehörigen

„Wir haben herausgefunden, dass es zwei Wahrheiten gibt: eine juristische und eine historische.“

Diese Worte hörten wir am Donnerstag, dem 25. September 2024, von Prof. Michael Buback, Sohn des Generalbundesanwaltes Siegfried Buback. Gemeinsam mit seiner Frau, Elisabeth Buback, erzählte er über die persönlichen Erfahrungen nach dem Karlsruher RAF-Attentat, insbesondere in Bezug auf die Ermittlungsergebnisse und Prozesse.

Luca Bammel und Eric Heinrich moderierten die „Schule im Dialog“-Veranstaltung. Eva Yang begrüßte die 160 Gäste mit einem Chopin-Prélude. Luca und Eric leiteten in das Thema des Abends ein, indem sie über den Hintergrund des Karlsruher Attentates berichteten. Ab 1974 war Siegfried Buback als Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof tätig. Am 7. April 1977 fuhr er wie gewohnt von seiner Wohnung in Neurath zum Bundesgerichtshof, als er auf offener Straße in seinem Dienstwagen ermordet wurde. Die zwei Täter saßen auf einem Suzuki-Motorrad, wobei einer der Täter fünfzehn Schüsse auf das Auto abgab. Buback und sein Fahrer, Wolfgang Göbel, starben am Tatort. Die dritte Person im Wagen, der Justizhauptwachmeister Georg Wurster, erlag am 13. April seinen Verletzungen. Der Karlsruher Mord durch Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) war der Auftakt des Terrorjahres 1977 und gipfelte im „Deutschen Herbst“.

Prof. Michael Buback und seine Frau erzählten, wie sie den 7. April 1977 in Erinnerung haben. Das Paar befand sich mit Freunden im Skiurlaub. Elisabeth fühlte sich an diesem Tag unwohl und kehrte früher in das Hotelzimmer zurück. Dort erreichte sie der Anruf ihres Vaters – mit der furchtbaren Nachricht. Frau Buback schilderte eindrucksvoll ihre Gefühle während des Wartens auf die Rückkehr ihres Mannes.

Die Zeit nach dem Attentat haben beide in schlechter Erinnerung: ständig verfolgt von der Presse, ohne psychologische Betreuungsangebote für die Familie, ein inszeniertes Staatsbegräbnis vor laufender Kamera. So meinte Elisabeth Buback: „Man behandelte uns wie Statisten.“

Ausführlich berichtete das Paar über die Ermittlungen und Gerichtsprozesse zur Klärung der Täterschaft des Karlsruher RAF-Attentats. 2016 wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als Täter verurteilt. Genau diese Täterschaft stellten und stellen Prof. Michael und Elisabeth Buback in Frage. Als sich erste Zeugen bei Prof. Buback meldeten, und der Verdacht aufkam, der Sozius auf dem Motorrad könne eine Frau gewesen sein, begannen die Bubacks zu recherchieren, gingen in die Öffentlichkeit. Buback bemängelte in mehreren Punkten die Arbeit des Bundeskriminalamts. Mangelnde Sorgfalt und unverständliche Lücken in der Beweisaufnahme und Zeugenbefragung irritierten. So verglich Frau Buback dies mit einem Hotelmord, bei dem alle Zeugen und Angestellten vom Tatort weggeschickt werden und man zur Aufklärung des Mordes allein dastehe.

Die beiden schilderten, dass die Aussagen mehrerer Augenzeugen unbeachtet blieben, genauso wie DNA-Abgleiche sowie ein gefundener Fußabdruck. All diese Indizien deuteten auf Verena Becker hin. Das Bundeskriminalamt ignorierte diese Beweise. Es verstärkte sich der (unbestätigte) Verdacht, Becker sei eine Informantin des Verfassungsschutzes gewesen. Seine Nachforschungen und Erkenntnisse veröffentlichte Buback 2008 im Buch „Der Tod meines Vaters“. Damit gab er den Anstoß für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker (2009) wegen Mordverdacht. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Becker am 6. Juli 2012 zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen. Zwei Jahre davon wurden ihr auf eine frühere Haftstrafe angerechnet. Am 12. Februar 2014 setzte das Oberlandesgericht Stuttgart die Reststrafe zur Bewährung aus. Zuletzt beantragte Michael Buback 2015 ein Ermittlungserzwingungsverfahren gegen das frühere RAF-Mitglied Siegfried Haag, das jedoch abgelehnt wurde.

Am Schluss blieb noch ein wenig Zeit für Fragen. Konnten Elisabeth und Prof. Michael Buback den Tätern vergeben? Ihre Antwort: „Wem können wir vergeben, wenn die Täter nicht offiziell bekannt sind?“ Auch viele Jahrzehnte nach dem Mordanschlag ist die emotionale Ergriffenheit des Ehepaares Buback zu spüren. Zwar wissen sie um die Notwendigkeit einer „Staatsräson“, aber als Angehörige des RAF-Opfers Siegfried Buback hatten sie sich Offenheit und die Wahrheit gewünscht.

Frau Götze von der Konrad-Adenauer-Stiftung schloss den Abend mit Dankesworten an das Ehepaar Buback und die Gäste. Dank gebührt auch Herr Freitag von der Marx-Buchhandlung Zwickau, der den Kauf des Buches „Der General muss weg!“ von Prof. Michael und Elisabeth Buback ermöglichte.

Nastassja Kubosch und Eva Yang

Diese Veranstaltung förderte die Konrad-Adenauer-Stiftung/Politisches Bildungsforum Sachsen.

Fotos: D. Seichter

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